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	<title>Bährle &#38; Partner</title>
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	<description>Rechtsanwälte</description>
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		<title>Arbeitsrecht schnell erfasst</title>
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		<pubDate>Sun, 21 Aug 2011 11:20:21 +0000</pubDate>
		<dc:creator>Rechtsanwälte Bährle &#38; Partner</dc:creator>
				<category><![CDATA[Arbeitsrecht]]></category>
		<category><![CDATA[Bücher von RAin Teschke-Bährle]]></category>

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		<description><![CDATA[

 Knapp und präzise
 Verständliche Einführung
 Ideale Prüfungsvorbereitung
 Viele praktische Beispiele
 Tipps für Klausuren und Examen

Die Rechtsbeziehung Arbeitnehmer &#8211;  Arbeitgeber, ein interessantes Rechtsgebiet, das jeden einzelnen  betrifft. Die Autorin liefert einen umfassenden Einblick anhand  zahlreicher praktischer Beispiele. Sie geht auf ausgewählte Paragraphen  des Individualarbeitsrechts (mit Auszügen aus dem BGB und dem  Kündigungsschutzgesetz) und des Kollektivarbeitsrechts ein. Tipps für  Klausuren und Hausarbeiten geben Hilfestellung für die praktische  Fallbearbeitung. Die siebte Auflage wurde überarbeitet und aktualisiert.
Verfasst von Rechtsanwältin Teschke-Bährle, erschienen bei Springer.
Das Buch auf der Seite des Springer Verlags: http://www.springer.com/978-3-642-16936-6.
Das ebook auf der Seite des <br/><div class="readmore"><a href="http://www.baehrle-partner.de/arbeitsrecht-schnell-erfasst/">&#8658; Weiterlesen &#8656;</a></div>]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p><img src="http://www.baehrle-partner.de/wp-content/uploads/cover/cover_arb_recht_schnell_erfasst.jpg" alt="Cover Arbeitsrecht schnell erfasst" /></p>
<ul>
<li> Knapp und präzise</li>
<li> Verständliche Einführung</li>
<li> Ideale Prüfungsvorbereitung</li>
<li> Viele praktische Beispiele</li>
<li> Tipps für Klausuren und Examen</li>
</ul>
<p>Die Rechtsbeziehung Arbeitnehmer &#8211;  Arbeitgeber, ein interessantes Rechtsgebiet, das jeden einzelnen  betrifft. Die Autorin liefert einen umfassenden Einblick anhand  zahlreicher praktischer Beispiele. Sie geht auf ausgewählte Paragraphen  des Individualarbeitsrechts (mit Auszügen aus dem BGB und dem  Kündigungsschutzgesetz) und des Kollektivarbeitsrechts ein. Tipps für  Klausuren und Hausarbeiten geben Hilfestellung für die praktische  Fallbearbeitung. Die siebte Auflage wurde überarbeitet und aktualisiert.<br />
</b>Verfasst von Rechtsanwältin Teschke-Bährle, erschienen bei Springer.</p>
<p>Das Buch auf der Seite des Springer Verlags: <a href="http://www.springer.com/978-3-642-16936-6" target="_blank">http://www.springer.com/978-3-642-16936-6</a>.<br />
Das ebook auf der Seite des Springer Verlags: <a href="http://dx.doi.org/10.1007/978-3-642-16937-3" target="_blank">http://dx.doi.org/10.1007/978-3-642-16937-3</a>.</p>
<p><em>Teschke-Bährle, Ute, Springer Verlag, 7. überarb. u. aktualisierte Auflage Berlin Heidelberg 2011, 16,95 €, 246 Seiten 17 Abb., ISBN 978-3-642-16936-6</em></p>
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		<title>Know-how Arbeitsrecht. Praxis-ABC für den Unternehmensalltag</title>
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		<pubDate>Tue, 07 Jun 2011 13:37:51 +0000</pubDate>
		<dc:creator>Rechtsanwälte Bährle &#38; Partner</dc:creator>
				<category><![CDATA[Arbeitsrecht]]></category>
		<category><![CDATA[Bücher von RAin Teschke-Bährle]]></category>

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		<description><![CDATA[Das Buch &#8220;Know-how Arbeitsrecht. Praxis-ABC für den Unternehmensalltag&#8221;, verfasst von Rechtsanwältin Teschke-Bährle,  ist im Huss Verlag erschienen.
Huss Medien GmbH, Verlag Wirtschaft, 1. Auflage Berlin 2009, 39,80€, 296 Seiten, ISBN 978-3-349-01118-0
]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>Das Buch &#8220;Know-how Arbeitsrecht. Praxis-ABC für den Unternehmensalltag&#8221;, verfasst von Rechtsanwältin Teschke-Bährle,  ist im Huss Verlag erschienen.</p>
<p><em>Huss Medien GmbH, Verlag Wirtschaft, 1. Auflage Berlin 2009, 39,80€, 296 Seiten, ISBN 978-3-349-01118-0</em></p>
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		<title>Vereinsrecht schnell erfasst</title>
		<link>http://www.baehrle-partner.de/vereinsrecht-schnell-erfasst/</link>
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		<pubDate>Mon, 06 Jun 2011 13:33:54 +0000</pubDate>
		<dc:creator>Rechtsanwälte Bährle &#38; Partner</dc:creator>
				<category><![CDATA[Bücher von RA Bährle]]></category>
		<category><![CDATA[Vereinsrecht]]></category>

		<guid isPermaLink="false">http://www.baehrle-blog.de/?p=221</guid>
		<description><![CDATA[Das Buch von Rechtsanwalt Bährle liefert einen Einstieg in das Vereinsrechts. Es erklärt Grundbegriffe, Grundlagen und die Zusammenhänge vereinsrechtlich wichtiger Rechtsgebiete. Konfliktsituationen gibt es in Vereinen häufig: Streit unter Vorstandsmitgliedern, Mitglieder contra Vorstand, streitige Mitgliederversammlung, rückständige Beiträge … z. T. nicht einfache Rechtslagen, die Sie mit Hilfe des Buches besser verstehen. Auf das Zitieren von Entscheidungen wurde verzichtet. Nicht Einzelprobleme werden diskutiert, sondern Sie erhalten eine Anleitung zum Umgang mit dem Vereinsrecht. Mit diesem Buch als Grundlage ist das Arbeiten mit weiterführender Fachliteratur (fast) kein Problem mehr.

 Kurze Einführung in wichtige Fragestellungen zum Vereinsrecht
 Zahlreiche Fallbeispiele
 Aussagekräftige Übersichten und klare <br/><div class="readmore"><a href="http://www.baehrle-partner.de/vereinsrecht-schnell-erfasst/">&#8658; Weiterlesen &#8656;</a></div>]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p><img src="http://www.baehrle-partner.de/wp-content/uploads/cover/cover_vereinsrecht.jpg" alt="Cover Vereinsrecht schnell erfasst" />Das Buch von Rechtsanwalt Bährle liefert einen Einstieg in das Vereinsrechts. Es erklärt Grundbegriffe, Grundlagen und die Zusammenhänge vereinsrechtlich wichtiger Rechtsgebiete. Konfliktsituationen gibt es in Vereinen häufig: Streit unter Vorstandsmitgliedern, Mitglieder contra Vorstand, streitige Mitgliederversammlung, rückständige Beiträge … z. T. nicht einfache Rechtslagen, die Sie mit Hilfe des Buches besser verstehen. Auf das Zitieren von Entscheidungen wurde verzichtet. Nicht Einzelprobleme werden diskutiert, sondern Sie erhalten eine Anleitung zum Umgang mit dem Vereinsrecht. Mit diesem Buch als Grundlage ist das Arbeiten mit weiterführender Fachliteratur (fast) kein Problem mehr.</p>
<ul>
<li> Kurze Einführung in wichtige Fragestellungen zum Vereinsrecht</li>
<li> Zahlreiche Fallbeispiele</li>
<li> Aussagekräftige Übersichten und klare Schemata</li>
</ul>
<p>Es ist im Springerverlag erschienen.<br />
ISBN 978-3-642-01456-7, 168 Seiten, 19,95€</p>
<p>Link zum Verlag: <a href="http://www.springer.com/cda/content/document/cda_downloaddocument/9783642014567-c1.pdf?SGWID=0-0-45-855944-p173921135">www.springer.com/law/book/978-3-642-01456-7<br />
Download Inhaltsverzeichnis (beim Verlag)<br />
Download Vorwort (beim Verlag)<br />
Download Probeseiten (beim Verlag)</a></p>
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		<title>Das allgemeine Gleichbehandlungsgesetz</title>
		<link>http://www.baehrle-partner.de/das-allgemeine-gleichbehandlungsgesetz/</link>
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		<pubDate>Sun, 05 Jun 2011 13:29:45 +0000</pubDate>
		<dc:creator>Rechtsanwälte Bährle &#38; Partner</dc:creator>
				<category><![CDATA[Arbeitsrecht]]></category>
		<category><![CDATA[Bücher von RA Bährle]]></category>
		<category><![CDATA[AGG]]></category>

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		<description><![CDATA[Das &#8220;Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz&#8221; (AGG) soll Benachteiligungen aus Gründen der Rasse oder wegen der ethnischen Herkunft, aus Gründen des Geschlechts, der Religion oder Weltanschauung, wegen einer Behinderung, wegen des Alters oder wegen der sexuellen Identität verhindern.
Es besteht damit in fast allen Bereichen der täglichen Personalarbeit die Gefahr, gegen AGG-Vorschriften zu verstoßen. Das kann aber teuer werden: Die Rechtsfolgen reichen vom Arbeitsverweigerungsrecht bis zu Schadensersatz- und Entschädigungsleistungen.
Hier hilft der Autor, indem er verbotene Handlungen und Diskriminierungsmerkmale benennt, Benachteiligungsverbote sowie Pflichten und Rechte von Arbeitgebern und Beschäftigten aufzeigt und die typischen Probleme der Praxis erläutert. Checklisten, Tipps und Hinweise verdeutlichen dabei die einzelnen <br/><div class="readmore"><a href="http://www.baehrle-partner.de/das-allgemeine-gleichbehandlungsgesetz/">&#8658; Weiterlesen &#8656;</a></div>]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>Das &#8220;Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz&#8221; (AGG) soll Benachteiligungen aus Gründen der Rasse oder wegen der ethnischen Herkunft, aus Gründen des Geschlechts, der Religion oder Weltanschauung, wegen einer Behinderung, wegen des Alters oder wegen der sexuellen Identität verhindern.</p>
<p>Es besteht damit in fast allen Bereichen der täglichen Personalarbeit die Gefahr, gegen AGG-Vorschriften zu verstoßen. Das kann aber teuer werden: Die Rechtsfolgen reichen vom Arbeitsverweigerungsrecht bis zu Schadensersatz- und Entschädigungsleistungen.</p>
<p>Hier hilft der Autor, indem er verbotene Handlungen und Diskriminierungsmerkmale benennt, Benachteiligungsverbote sowie Pflichten und Rechte von Arbeitgebern und Beschäftigten aufzeigt und die typischen Probleme der Praxis erläutert. Checklisten, Tipps und Hinweise verdeutlichen dabei die einzelnen Punkte und helfen so dem Leser, das für Ihn Wichtige auf einen Blick zu erfassen und damit rechtliche Fallstricke zu meiden.</p>
<p>Verfasst von Rechtsanwalt Bährle, erschienen im Boorberg Verlag.</p>
<p><em>Bährle, Ralph Jürgen, Boorberg Verlag, 1. Auflage Stuttgart 2007, 6,80 €, 66 Seiten, ISBN 978-3-415-03902-5</em></p>
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		<title>Arbeitsrecht für Arbeitgeber</title>
		<link>http://www.baehrle-partner.de/arbeitsrecht-fur-arbeitgeber/</link>
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		<pubDate>Sat, 04 Jun 2011 13:28:22 +0000</pubDate>
		<dc:creator>Rechtsanwälte Bährle &#38; Partner</dc:creator>
				<category><![CDATA[Arbeitsrecht]]></category>
		<category><![CDATA[Bücher von RA Bährle]]></category>

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		<description><![CDATA[Tipps zur Vermeidung von kostspieligen Irrtümern mit zahlreichen Checklisten und Vorlagen für die betriebliche Praxis
Das Arbeitsrecht ist kompliziert und für Arbeitgeber mitunter schwer zu durchschauen. Wer sich nicht auskennt, verliert im Dickicht der rechtlichen Bestimmungen schnell den Überblick und riskiert kostspielige Fehlentscheidungen. Abhilfe schafft Ralph Jürgen Bährle In seinem Buch &#8220;Arbeitsrecht für Arbeitgeber&#8221;. Der Experte vermittelt einen umfassenden Einblick ins Thema und stellt die wichtigsten Bereiche des Arbeitsrechts kompakt und verständlich dar. Vom Bewerbungs und Einstellungsverfahren über die Gestaltung des Arbeitsvertrags, die Rechte und Pflichten im Arbeitsverhältnis und Elternzeit, Krankheit und Urlaub bis hin zur Kündigung und dem Arbeitsgerichtsprozess deckt <br/><div class="readmore"><a href="http://www.baehrle-partner.de/arbeitsrecht-fur-arbeitgeber/">&#8658; Weiterlesen &#8656;</a></div>]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p><strong>Tipps zur Vermeidung von kostspieligen Irrtümern mit zahlreichen Checklisten und Vorlagen für die betriebliche Praxis</strong><br />
<img src="http://www.baehrle-partner.de/wp-content/uploads/cover/coverarfag.jpg" alt="Cover Arbeitsrecht für Arbeitgeber" />Das Arbeitsrecht ist kompliziert und für Arbeitgeber mitunter schwer zu durchschauen. Wer sich nicht auskennt, verliert im Dickicht der rechtlichen Bestimmungen schnell den Überblick und riskiert kostspielige Fehlentscheidungen. Abhilfe schafft Ralph Jürgen Bährle In seinem Buch &#8220;Arbeitsrecht für Arbeitgeber&#8221;. Der Experte vermittelt einen umfassenden Einblick ins Thema und stellt die wichtigsten Bereiche des Arbeitsrechts kompakt und verständlich dar. Vom Bewerbungs und Einstellungsverfahren über die Gestaltung des Arbeitsvertrags, die Rechte und Pflichten im Arbeitsverhältnis und Elternzeit, Krankheit und Urlaub bis hin zur Kündigung und dem Arbeitsgerichtsprozess deckt der Bährle alle relevanten Themen ab. Zahlreiche Beispiele, Muster und Checklisten erleichtern die Umsetzung des Gelesenen und helfen dabei, kostspielige Fehler zu vermeiden. Dem Buch liegt eine CD-ROM mit Mustervorlagen für die betriebliche Praxis bei.</p>
<p>Arbeitsrecht für Arbeitgeber stellt in kompakter und verständlicher Weise die wichtigsten Bereiche des Arbeitsrechts dar. Der Aufbau des Buches orientiert sich an häufig vorkommenden Fallgestaltungen:<br />
Behandelt werden u.a. folgende Themen:</p>
<ul>
<li> Bewerbung und Einstellung</li>
<li> Arbeitsvertragsgestaltung</li>
<li> Rechte und Pflichten im Arbeitsverhältnis</li>
<li> Mutterschutz und Elternzeit</li>
<li> Krankheit und Kur</li>
<li> Urlaub und sonstige Freistellung</li>
<li> Beendigung des Arbeitsverhältnisses: Kündigung, Aufhebungsvertrag</li>
<li> Arbeitsgerichtsprozess</li>
</ul>
<p>Verfasst von Rechtsanwalt Bährle, erschienen im Linde Verlag</p>
<p><a href="http://www.baehrle-partner.de/wp-content/uploads/flyer/bestellzettel_arbeitsrecht.pdf">Bestellzettel als pdf</a><br />
<a href="http://www.baehrle-partner.de/wp-content/uploads/flyer/pressetext_arfag.pdf">Pressetext als pdf</a></p>
<p><em>Bährle, Ralph Jürgen, Linde Verlag / Wirtschaftswoche, 1. Auflage Wien 2007, 39,90 €, 288 Seiten mit CD-ROM, ISBN 978-3-7143-0069-7</em></p>
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		</item>
		<item>
		<title>Nebenjobs</title>
		<link>http://www.baehrle-partner.de/nebenjobs/</link>
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		<pubDate>Fri, 03 Jun 2011 13:22:35 +0000</pubDate>
		<dc:creator>Rechtsanwälte Bährle &#38; Partner</dc:creator>
				<category><![CDATA[Arbeitsrecht]]></category>
		<category><![CDATA[Bücher von RA Bährle]]></category>
		<category><![CDATA[Nebenjob]]></category>

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		<description><![CDATA[Die Suche nach einem guten und seriösen Nebenjob gestaltet sich mitunter schwierig. Und auch rechtlich und steuerlich gibt es einiges zu beachten, soll vom Zusatzverdienst etwas übrig bleiben.

Dieser Ratgeber beantwortet alle Fragen rund ums Thema Nebenjob:

 Welche Nebenjob-Arten gibt es?
Welche Rechte und Pflichten haben Nebenjobber?
 Was sollte man steuerlich beachten?
Was kann man tun, wenn man an einen unseriösen Nebenjob-Anbieter gerät?

Ob Schüler, Student, Angestellter, Beamter, Selbstständiger oder Rentner &#8211; die Autoren gehen auf alle &#8220;Berufsgruppen&#8221; ein und zeigen, worauf man besonders achten soll. Außerdem liefern sie jede Menge Anregungen für die Nebenjob-Suche.
Mit vielen Beispielen, Tipps, Checklisten und Adressen ist dieser Ratgeber <br/><div class="readmore"><a href="http://www.baehrle-partner.de/nebenjobs/">&#8658; Weiterlesen &#8656;</a></div>]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>Die Suche nach einem guten und seriösen Nebenjob gestaltet sich mitunter schwierig. Und auch rechtlich und steuerlich gibt es einiges zu beachten, soll vom Zusatzverdienst etwas übrig bleiben.<br />
<img src="http://www.baehrle-partner.de/wp-content/uploads/cover/covernebenjobs.jpg" alt="Cover Nebenjobs" /><br />
Dieser Ratgeber beantwortet alle Fragen rund ums Thema Nebenjob:</p>
<ul>
<li> Welche Nebenjob-Arten gibt es?</li>
<li>Welche Rechte und Pflichten haben Nebenjobber?</li>
<li> Was sollte man steuerlich beachten?</li>
<li>Was kann man tun, wenn man an einen unseriösen Nebenjob-Anbieter gerät?</li>
</ul>
<p>Ob Schüler, Student, Angestellter, Beamter, Selbstständiger oder Rentner &#8211; die Autoren gehen auf alle &#8220;Berufsgruppen&#8221; ein und zeigen, worauf man besonders achten soll. Außerdem liefern sie jede Menge Anregungen für die Nebenjob-Suche.</p>
<p>Mit vielen Beispielen, Tipps, Checklisten und Adressen ist dieser Ratgeber ein unverzichtbarer Wegweiser für alle, die einen Nebenjob suchen oder bereits ausüben.</p>
<p><a href="http://www.managementbuch.de/shop/action/productDetails/6244119/susanne_hartmann_ralph_juergen_baehrle_nebenjobs_3709301394.html;jsessionid=5A7A6392760B2280AB007EE12B09CB7D.www03?aUrl=90007985" target="_blank">Bestellung über Managementbuch.de</a><br />
<a href="http://www.baehrle-partner.de/wp-content/uploads/flyer/bestellschein_nebenjobs.pdf">Bestellschein als pdf</a></p>
<p>Verfasst von Rechtsanwalt Bährle und Susanne Hartmann, erschienen im Linde Verlag</p>
<p><span style="font-style: italic;">Bährle, Ralph Jürgen &#8211; Hartmann, Susanne, Linde Verlag / Stern Ratgeber, 1. Auflage  Wien 2007</span>, <span style="font-style: italic;">9,90 €, 160 Seiten, ISBN 978-3-7093-0139-5</span></p>
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		</item>
		<item>
		<title>Musterschreiben für Betriebsräte, Formulierungssoftware</title>
		<link>http://www.baehrle-partner.de/musterschreiben-fur-betriebsrate-formulierungssoftware/</link>
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		<pubDate>Thu, 02 Jun 2011 13:18:12 +0000</pubDate>
		<dc:creator>Rechtsanwälte Bährle &#38; Partner</dc:creator>
				<category><![CDATA[Bücher von RAin Teschke-Bährle]]></category>
		<category><![CDATA[Betriebsrat]]></category>
		<category><![CDATA[Formulierungssoftware]]></category>

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		<description><![CDATA[Hier finden Sie schnell die richtigen Worte!
Sparen Sie sich jetzt viel Zeit und Aufwand beim Erstellen Ihres Schriftverkehrs: Musterschreiben für Betriebsräte bietet Ihnen über 250 Muster zum direkten Einsatz.
Über 250 Muster für Ihren Schriftverkehr
Meist stehen Betriebsräte unter enormem Zeitdruck. Und nicht selten &#8220;vergeudet&#8221; man noch wertvolle Zeit mit dem Abfassen arbeitsrechtlicher Schreiben. Die neue Software liefert als einziges Produkt dieser Art am Markt kommentierte und juristisch einwandfrei formulierte Stellungnahmen und Anträge. So sparen Sie sich nicht nur viel Aufwand, sondern gewinnen gleichzeitig an Sicherheit!
Damit erleichtern sich Betriebsräte jetzt Ihren Schriftverkehr:

Sie haben Zugriff auf einen Pool von über 250 Musterschreiben.
Sie erhalten <br/><div class="readmore"><a href="http://www.baehrle-partner.de/musterschreiben-fur-betriebsrate-formulierungssoftware/">&#8658; Weiterlesen &#8656;</a></div>]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p><strong>Hier finden Sie schnell die richtigen Worte!</strong><br />
Sparen Sie sich jetzt viel Zeit und Aufwand beim Erstellen Ihres Schriftverkehrs: Musterschreiben für Betriebsräte bietet Ihnen über 250 Muster zum direkten Einsatz.</p>
<p><img src="http://www.baehrle-partner.de/wp-content/uploads/cover/cover_formsoftware.jpg" alt="Cover Musterschreiben für Betriebsräte" /><strong>Über 250 Muster für Ihren Schriftverkehr</strong><br />
Meist stehen Betriebsräte unter enormem Zeitdruck. Und nicht selten &#8220;vergeudet&#8221; man noch wertvolle Zeit mit dem Abfassen arbeitsrechtlicher Schreiben. Die neue Software liefert als einziges Produkt dieser Art am Markt kommentierte und juristisch einwandfrei formulierte Stellungnahmen und Anträge. So sparen Sie sich nicht nur viel Aufwand, sondern gewinnen gleichzeitig an Sicherheit!</p>
<p><strong>Damit erleichtern sich Betriebsräte jetzt Ihren Schriftverkehr:</strong></p>
<ul>
<li>Sie haben Zugriff auf einen Pool von über 250 Musterschreiben.</li>
<li>Sie erhalten eine Einführung ins Thema und dazu, was im Einzelnen zu beachten ist.</li>
<li>Mit mehreren Formulierungsvarianten haben Sie für jede Fallgestaltung das passende Schreiben</li>
<li>Mit einer Checkliste können Sie prüfen, ob Sie nichts vergessen haben.</li>
</ul>
<p><strong>Erstellen Sie Ihre Schreiben zu folgenden Themen:</strong></p>
<ul>
<li>Betriebsrat in eigener Sache</li>
<li>Schutzaufträge und Föderungspflichten</li>
<li>Unterrichtung</li>
<li>Ordnung des Betriebs, Verhalten der Arbeitehmer</li>
<li>Arbeitszeit</li>
<li>Urlaub</li>
<li>Technische Einrichtungen</li>
<li>Arbeits- und Gesundheitsschutz</li>
<li>Allgemeine personelle Angelegenheiten</li>
<li>Personelle Einzelmaßnahmen</li>
<li>Kündigung</li>
</ul>
<p>Bestellung direkt über Weka Verlag: <a href="http://www.weka.de/betriebsrat/MT6344-Musterschreiben-fuer-Betriebsraete.html" target="_blank">hier</a></p>
<p>Die Inhalte stammen von Rechtsanwältin Teschke-Bährle, herausgegeben von Weka Media.</p>
<p style="font-style: italic;">Teschke-Bährle, Ute, Weka Media, Kissing, mehrere Updates im Jahr, 148,00 € exkl. MwSt., ISBN 978-3-8276-6344-3, <strong style="font-weight: normal;">Bestellnummer </strong>MT6344</p>
<p style="font-style: italic;"><strong> </strong></p>
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		</item>
		<item>
		<title>Formulare für die Personalarbeit</title>
		<link>http://www.baehrle-partner.de/formulare-fur-die-personalarbeit/</link>
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		<pubDate>Thu, 02 Jun 2011 13:12:47 +0000</pubDate>
		<dc:creator>Rechtsanwälte Bährle &#38; Partner</dc:creator>
				<category><![CDATA[Arbeitsrecht]]></category>
		<category><![CDATA[Bücher von RAin Teschke-Bährle]]></category>
		<category><![CDATA[Formulierungssoftware]]></category>
		<category><![CDATA[Personal]]></category>

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		<description><![CDATA[Von der Einstellung bis zur Kündigung:
Die wichtigsten Formulare für die Personalarbeit helfen Ihnen, viel Zeit und Aufwand bei der täglichen Verwaltungsarbeit zu sparen.
Egal ob Arbeitsvertrag, Urlaubsbescheinigung oder Lohnabrechnung: hier finden Sie genau die Formulare, die Sie brauchen! Ausführliche rechtliche Hinweise, Checklisten und Praxistipps informieren Sie zum Thema und geben Ihnen Sicherheit bei rechtlichen Auskünften gegenüber Ihren Mitarbeitern!
Die Inhalte stammen von Rechtsanwältin Teschke-Bährle, herausgegeben von Weka Media.
Teschke-Bährle, Ute, Weka Media, Kissing, jährliches Update
99,00 €, Weka Nummer M871003 (Nur als Aktualisierung beim Verlag erhältlich.)
]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p><strong>Von der Einstellung bis zur Kündigung:</strong></p>
<p><img src="http://www.baehrle-partner.de/wp-content/uploads/cover/cover_formulare.jpg" alt="Cover Formulare für die Personalarbeit" />Die wichtigsten Formulare für die Personalarbeit helfen Ihnen, viel Zeit und Aufwand bei der täglichen Verwaltungsarbeit zu sparen.<br />
Egal ob Arbeitsvertrag, Urlaubsbescheinigung oder Lohnabrechnung: hier finden Sie genau die Formulare, die Sie brauchen! Ausführliche rechtliche Hinweise, Checklisten und Praxistipps informieren Sie zum Thema und geben Ihnen Sicherheit bei rechtlichen Auskünften gegenüber Ihren Mitarbeitern!</p>
<p>Die Inhalte stammen von Rechtsanwältin Teschke-Bährle, herausgegeben von Weka Media.</p>
<p><em>Teschke-Bährle, Ute, Weka Media, Kissing, jährliches Update<br />
99,00 €, Weka Nummer M871003 (Nur als Aktualisierung beim Verlag erhältlich.)</em></p>
]]></content:encoded>
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		<item>
		<title>Arbeitszeugnis</title>
		<link>http://www.baehrle-partner.de/arbeitszeugnis/</link>
		<comments>http://www.baehrle-partner.de/arbeitszeugnis/#comments</comments>
		<pubDate>Wed, 01 Jun 2011 13:00:34 +0000</pubDate>
		<dc:creator>Rechtsanwälte Bährle &#38; Partner</dc:creator>
				<category><![CDATA[Arbeitsrecht]]></category>
		<category><![CDATA[Bücher von RAin Teschke-Bährle]]></category>
		<category><![CDATA[Zeugnis]]></category>

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		<description><![CDATA[Das Arbeitszeugnis soll die Leistungen des Mitarbeiters widerspiegeln, sein Tätigkeitsfeld beschreiben und bei einem Stellenwechsel eine aussagekräftige &#8220;Visitenkarte&#8221; sein. Gerade, wenn die Trennung vom vorherigen Arbeitgeber nicht einvernehmlich erfolgt ist, führen Formulierungen in Arbeitszeugnissen jedoch zu Unsicherheit: Ist das Zeugnis wirklich gut, oder enthält es versteckte Hinweise, die das berufliche Fortkommen behindern können? Kann eine Änderung verlangt oder vorab auf den Inhalt des Zeugnisses Einfluss genommen werden? Der Ratgeber gibt einen Überblick über alle rechtlichen Fragen, die sich im Zusammenhang mit der Erteilung des Arbeitszeugnisses ergeben. Anhand vieler Tipps, Muster und Checklisten kann der Leser überprüfen, ob ein ihm ausgestelltes <br/><div class="readmore"><a href="http://www.baehrle-partner.de/arbeitszeugnis/">&#8658; Weiterlesen &#8656;</a></div>]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p><img src="http://www.baehrle-partner.de/wp-content/uploads/cover/coverarbzeugnis.jpg" alt="Cover Arbeitszeugnis" />Das Arbeitszeugnis soll die Leistungen des Mitarbeiters widerspiegeln, sein Tätigkeitsfeld beschreiben und bei einem Stellenwechsel eine aussagekräftige &#8220;Visitenkarte&#8221; sein. Gerade, wenn die Trennung vom vorherigen Arbeitgeber nicht einvernehmlich erfolgt ist, führen Formulierungen in Arbeitszeugnissen jedoch zu Unsicherheit: Ist das Zeugnis wirklich gut, oder enthält es versteckte Hinweise, die das berufliche Fortkommen behindern können? Kann eine Änderung verlangt oder vorab auf den Inhalt des Zeugnisses Einfluss genommen werden? Der Ratgeber gibt einen Überblick über alle rechtlichen Fragen, die sich im Zusammenhang mit der Erteilung des Arbeitszeugnisses ergeben. Anhand vieler Tipps, Muster und Checklisten kann der Leser überprüfen, ob ein ihm ausgestelltes Zeugnis &#8220;gut&#8221; oder &#8220;schlecht&#8221; ist. Intensiv eingegangen wird dabei auch auf die &#8220;Zeugnissprache&#8221;.</p>
<p>Aus dem Inhalt:</p>
<ul>
<li> Praktische Bedeutung des Zeugnisses &#8211; der Alltag des Personalchefs, die Auswahl von Bewerbern</li>
<li> Inhalt der Bewerbungsmappe &#8211; Formulare des Arbeitsamts, Anschreiben, Lebenslauf, Zeugnisse, Bewerbung per e-mail</li>
<li> Arten von Zeugnissen &#8211; Einfaches Zeugnis, Qualifiziertes Zeugnis. Qualifiziertes Ausbildungszeugnis, sonstige Nachweise</li>
<li> Zeugnisgrundsätze &#8211; Zeugniswahrheit, Wohlwollensgrundsatz, missverständliche Formulierungen</li>
<li> Zeugnissprache &#8211; Führungsverhalten, Leistungsbeurteilung, Schlussfloskel, Ausführlichkeit, Tipps zu einzelnen Zeugnisbestandteilen</li>
<li> Haftung des Arbeitgebers für das Zeugnis</li>
<li> Verjährung und Zurückbehaltungsrecht &#8211; Ausstellungszeitpunkt, Verjährung, Zustimmung des Betriebsrats</li>
<li> Zeugnismuster &#8211; Einfache, durchschnittliche qualifizierte, gute bis sehr gute qualifizierte und problematische Zeugnisse, Berufsausbildungszeugnisse</li>
</ul>
<p>Verfasst von Rechtsanwältin Teschke-Bährle, erschienen bei dtv Nomos.</p>
<p><em>Teschke-Bährle, Ute, dtv Nomos / n-tv Service Recht, 3. Auflage München / Baden-Baden 2007<br />
8,90 €, 174 Seiten, ISBN 978-3-423-58127-1</em></p>
]]></content:encoded>
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		</item>
		<item>
		<title>Arbeitsrechtliche Disziplinarmöglichkeiten</title>
		<link>http://www.baehrle-partner.de/arbeitsrechtliche-disziplinarmoglichkeiten/</link>
		<comments>http://www.baehrle-partner.de/arbeitsrechtliche-disziplinarmoglichkeiten/#comments</comments>
		<pubDate>Mon, 30 May 2011 13:30:44 +0000</pubDate>
		<dc:creator>Rechtsanwälte Bährle &#38; Partner</dc:creator>
				<category><![CDATA[Arbeitsrecht]]></category>
		<category><![CDATA[Bücher von RA Bährle]]></category>

		<guid isPermaLink="false">http://localhost/blog_bup/?p=742</guid>
		<description><![CDATA[Verstößt der Arbeitnehmer gegen seine arbeitsvertraglichen Pflichten, so stehen dem Arbeitgeber arbeitsrechtliche Disziplinarmöglichkeiten zur Verfügung. In Betracht kommen beispielsweise Ermahnung und Abmahnung, eine Betriebsbuße, der Entzug von Leistungen, Schadensersatz, die Versetzung oder als letztes Mittel die Kündigung.
Dieser Band erläutert die einzelnen Disziplinarmöglichkeiten und behandelt die jeweiligen Voraussetzungen. Formulierungsvorschläge für Abmahnungen, Kündigungen und für eine Betriebsbußenordnung sowie Rechtsprechung zur Wirksamkeit von Abmahnungen bzw. außerordentlichen Kündigungen schließen den Leitfaden ab.
Verfasst von Rechtsanwalt Bährle, erschienen im Boorberg Verlag.
Bährle, Ralph Jürgen, Boorberg Verlag, 1. Auflage Stuttgart 2006, 7,40 €, 74 Seiten, ISBN 3-415-03748-7
]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>Verstößt der Arbeitnehmer gegen seine arbeitsvertraglichen Pflichten, so stehen dem Arbeitgeber arbeitsrechtliche Disziplinarmöglichkeiten zur Verfügung. In Betracht kommen beispielsweise Ermahnung und Abmahnung, eine Betriebsbuße, der Entzug von Leistungen, Schadensersatz, die Versetzung oder als letztes Mittel die Kündigung.</p>
<p>Dieser Band erläutert die einzelnen Disziplinarmöglichkeiten und behandelt die jeweiligen Voraussetzungen. Formulierungsvorschläge für Abmahnungen, Kündigungen und für eine Betriebsbußenordnung sowie Rechtsprechung zur Wirksamkeit von Abmahnungen bzw. außerordentlichen Kündigungen schließen den Leitfaden ab.</p>
<p>Verfasst von Rechtsanwalt Bährle, erschienen im Boorberg Verlag.</p>
<p><em>Bährle, Ralph Jürgen, Boorberg Verlag, 1. Auflage Stuttgart 2006, 7,40 €, 74 Seiten, ISBN 3-415-03748-7</em></p>
]]></content:encoded>
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		</item>
		<item>
		<title>Praxishandbuch Arbeitsrecht</title>
		<link>http://www.baehrle-partner.de/praxishandbuch-arbeitsrecht/</link>
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		<pubDate>Sun, 22 May 2011 13:33:27 +0000</pubDate>
		<dc:creator>Rechtsanwälte Bährle &#38; Partner</dc:creator>
				<category><![CDATA[Arbeitsrecht]]></category>
		<category><![CDATA[Bücher von RA Bährle]]></category>

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		<description><![CDATA[Juristisches Know-how für Manager und Führungskräfte
Nicht nur Personalleiter müssen heute über arbeitsrechtliches Basis-Know-how verfügen, auch Abteilungsleiter, Führungskräfte und Mitarbeiter mit Führungsverantwortung benötigen dieses juristische Grundwissen zur schnellen Einschätzung arbeitsrechtlicher Fragestellungen. Das Buch bietet einen praxisbezogenen Einstieg in alle wichtigen arbeitsrechtlichen Fragen &#8211; von der Einstellung bis zur Beendigung des Arbeitsverhältnisses &#8211; aufbereitet mit zahlreichen Praxisbeispielen, Musterfällen, Checklisten und Vertragsmustern.
Aus dem Inhalt:

Grundbegriffe und Grundstrukturen des Arbeitsrechts
Anbahnung des Arbeitsverhältnisses
Abschluss des Arbeitsvertrags
Durchführung des Arbeitsverhältnisses
Beendigung des Arbeitsverhältnisses
Mitbestimmung des Betriebsrats
Grundzüge des Arbeitskampfrechts
Grundzüge des Tarifvertragsrechts
Mit Musterverträgen und Checklisten sowie aktuellen Hinweisen zu Sonderformen von Arbeitsverhältnissen (Teilzeitarbeit, Altersteilzeit, Jobsharing, Minijobs).

Das Standardwerk zum Arbeitsrecht für Nicht-Juristen &#8211; umfassend <br/><div class="readmore"><a href="http://www.baehrle-partner.de/praxishandbuch-arbeitsrecht/">&#8658; Weiterlesen &#8656;</a></div>]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p><img src="http://www.baehrle-partner.de/wp-content/uploads/cover/coverpraxishbar.jpg" alt="Cover Praxishandbuch Arbeitsrecht" /><strong>Juristisches Know-how für Manager und Führungskräfte</strong></p>
<p>Nicht nur Personalleiter müssen heute über arbeitsrechtliches Basis-Know-how verfügen, auch Abteilungsleiter, Führungskräfte und Mitarbeiter mit Führungsverantwortung benötigen dieses juristische Grundwissen zur schnellen Einschätzung arbeitsrechtlicher Fragestellungen. Das Buch bietet einen praxisbezogenen Einstieg in alle wichtigen arbeitsrechtlichen Fragen &#8211; von der Einstellung bis zur Beendigung des Arbeitsverhältnisses &#8211; aufbereitet mit zahlreichen Praxisbeispielen, Musterfällen, Checklisten und Vertragsmustern.</p>
<p>Aus dem Inhalt:</p>
<ul>
<li>Grundbegriffe und Grundstrukturen des Arbeitsrechts</li>
<li>Anbahnung des Arbeitsverhältnisses</li>
<li>Abschluss des Arbeitsvertrags</li>
<li>Durchführung des Arbeitsverhältnisses</li>
<li>Beendigung des Arbeitsverhältnisses</li>
<li>Mitbestimmung des Betriebsrats</li>
<li>Grundzüge des Arbeitskampfrechts</li>
<li>Grundzüge des Tarifvertragsrechts</li>
<li>Mit Musterverträgen und Checklisten sowie aktuellen Hinweisen zu Sonderformen von Arbeitsverhältnissen (Teilzeitarbeit, Altersteilzeit, Jobsharing, Minijobs).</li>
</ul>
<p>Das Standardwerk zum Arbeitsrecht für Nicht-Juristen &#8211; umfassend und verständlich zugleich!</p>
<p>Bestellung über Amazon: <a href="http://www.amazon.de/Praxishandbuch-Arbeitsrecht-Juristisches-Basis-Know-How-F%C3%BChrungskr%C3%A4fte/dp/3409124853/ref=sr_1_9/303-7357550-8312213?ie=UTF8&amp;s=books&amp;qid=1184575490&amp;sr=8-9" target="_blank">hier</a></p>
<p>Verfasst von Rechtsanwalt Bährle, erschienen im Gabler Verlag.</p>
<p><em>Bährle, Ralph Jürgen, Gabler Verlag / Financial Times Deutschland, 1. Auflage Wiesbaden 2004, 46,90 €, 267 Seiten, ISBN 3-409-12485-3</em></p>
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		</item>
		<item>
		<title>Aktuelle Arbeitsvertragsmuster für die Personalpraxis</title>
		<link>http://www.baehrle-partner.de/aktuelle-arbeitsvertragsmuster-fur-die-personalpraxis/</link>
		<comments>http://www.baehrle-partner.de/aktuelle-arbeitsvertragsmuster-fur-die-personalpraxis/#comments</comments>
		<pubDate>Fri, 20 May 2011 13:35:00 +0000</pubDate>
		<dc:creator>Rechtsanwälte Bährle &#38; Partner</dc:creator>
				<category><![CDATA[Arbeitsrecht]]></category>
		<category><![CDATA[Bücher von RA Bährle]]></category>
		<category><![CDATA[Personal]]></category>

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		<description><![CDATA[Bei der Ausgestaltung von Arbeitsverträgen werden häufig Fehler gemacht: Vorhandene Muster werden verwendet, ohne eine veränderte Rechtslage zu berücksichtigen und ohne alle rechtlichen Möglichkeiten auszuschöpfen. Mit dem neuen Handbuch können &#8211; mit Hilfe von Vertragsbausteinen &#8211; individuelle Arbeitsverträge entworfen werden. Zu allen einzelnen Klauseln gibt es ausführlich Praxishinweise.  Das Werk enthält unter anderem auch befristete Arbeitsverträge, Verträge für geringfügig Beschäftigte, Teilzeitarbeitsverträge, Dienstwagenregelungen. Die Mustertexte auf der beiliegenden CD-ROM können direkt in die eigene Textverarbeitung übernommen und bearbeitet werden.
Verfasst von Rechtsanwalt Bährle, erschienen in der Verlagsgruppe Hüthig Jehle Rehm, leider nicht mehr lieferbar.
Bährle, Ralph Jürgen, Verlagsgruppe Hüthig Jehle Rehm, 1. <br/><div class="readmore"><a href="http://www.baehrle-partner.de/aktuelle-arbeitsvertragsmuster-fur-die-personalpraxis/">&#8658; Weiterlesen &#8656;</a></div>]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>Bei der Ausgestaltung von Arbeitsverträgen werden häufig Fehler gemacht: Vorhandene Muster werden verwendet, ohne eine veränderte Rechtslage zu berücksichtigen und ohne alle rechtlichen Möglichkeiten auszuschöpfen. Mit dem neuen Handbuch können &#8211; mit Hilfe von Vertragsbausteinen &#8211; individuelle Arbeitsverträge entworfen werden. Zu allen einzelnen Klauseln gibt es ausführlich Praxishinweise.  Das Werk enthält unter anderem auch befristete Arbeitsverträge, Verträge für geringfügig Beschäftigte, Teilzeitarbeitsverträge, Dienstwagenregelungen. Die Mustertexte auf der beiliegenden CD-ROM können direkt in die eigene Textverarbeitung übernommen und bearbeitet werden.</p>
<p>Verfasst von Rechtsanwalt Bährle, erschienen in der Verlagsgruppe Hüthig Jehle Rehm, leider nicht mehr lieferbar.</p>
<p><em>Bährle, Ralph Jürgen, Verlagsgruppe Hüthig Jehle Rehm, 1. Auflage München 2003, Nicht mehr lieferbar</em></p>
]]></content:encoded>
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		</item>
		<item>
		<title>Frau – Familie – Beruf</title>
		<link>http://www.baehrle-partner.de/frau-familie-beruf/</link>
		<comments>http://www.baehrle-partner.de/frau-familie-beruf/#comments</comments>
		<pubDate>Sun, 15 May 2011 13:10:49 +0000</pubDate>
		<dc:creator>Rechtsanwälte Bährle &#38; Partner</dc:creator>
				<category><![CDATA[Bücher von RAin Teschke-Bährle]]></category>

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		<description><![CDATA[Der Ratgeber informiert anhand zahlreicher Fälle und Beispiele aus  der Praxis darüber, welche Rechte berufstätige Frauen haben und wie die  darin liegenden Chancen genutzt werden können.

Juristendeutsch für Laien verständlich gemacht
Mit vielen zusätzlichen Tipps, Musterbriefen und weiterführenden Hinweisen

Verfasst von Rechtsanwältin Teschke-Bährle, erschienen bei dtv Nomos, leider nicht mehr lieferbar.
Teschke-Bährle, Ute, ARD-Ratgeber Recht / dtv Nomos, 1. Auflage München / Baden-Baden 2003
Nicht mehr lieferbar.
]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>Der Ratgeber informiert anhand zahlreicher Fälle und Beispiele aus  der Praxis darüber, welche Rechte berufstätige Frauen haben und wie die  darin liegenden Chancen genutzt werden können.</p>
<ul>
<li>Juristendeutsch für Laien verständlich gemacht</li>
<li>Mit vielen zusätzlichen Tipps, Musterbriefen und weiterführenden Hinweisen</li>
</ul>
<p>Verfasst von Rechtsanwältin Teschke-Bährle, erschienen bei dtv Nomos, leider nicht mehr lieferbar.</p>
<p style="font-style: italic;">Teschke-Bährle, Ute, ARD-Ratgeber Recht / dtv Nomos, 1. Auflage München / Baden-Baden 2003<br />
Nicht mehr lieferbar.</p>
]]></content:encoded>
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		</item>
		<item>
		<title>Beiträge im Internet von Rechtsanwalt Bährle</title>
		<link>http://www.baehrle-partner.de/beitrage-im-internet-von-rechtsanwalt-bahrle/</link>
		<comments>http://www.baehrle-partner.de/beitrage-im-internet-von-rechtsanwalt-bahrle/#comments</comments>
		<pubDate>Wed, 09 Mar 2011 14:22:14 +0000</pubDate>
		<dc:creator>Rechtsanwälte Bährle &#38; Partner</dc:creator>
				<category><![CDATA[Arbeitsrecht]]></category>
		<category><![CDATA[Beiträge auf externen Seiten]]></category>
		<category><![CDATA[Krankheit]]></category>
		<category><![CDATA[Urlaub]]></category>

		<guid isPermaLink="false">http://localhost/blog_bup/?p=966</guid>
		<description><![CDATA[
auf &#8220;www.akademie.de&#8221; (nur zugänglich für Mitglieder von &#8220;www.akademie.de&#8221;)

Kleiner Ratgeber Arbeitsrecht
hier zu finden: http://www.akademie.de/closed/kurse/35260_arbeitsrecht-best-of-20060714/35260_kurs_ratgeber-arbeitsrecht.pdf
 Krankheit und Urlaub
hier zu finden: http://www.akademie.de/closed/tipps/35257_krankheit-und-urlaub.pdf
Diensthandy, wer trägt die Kosten?
hier zu finden: http://www.akademie.de/closed/tipps/35259_diensthandy-wer-traegt-die-kosten.pdf


auf &#8220;www.foerderland.de&#8221;
hier zu finden: http://www.foerderland.de/755+M5126d00ebbf.0.html

Unfall auf dem Weg zur Arbeit &#8211; wer zahlt?
Verspätete Arbeitslosmeldung &#8211; Kann ich den Arbeitgeber haftbar machen?
Altjahresurlaub &#8211; wie lange kann er genommen werden?
Rechtstipps rund um den Urlaub
Schaden beim Kunden – wer zahlt?
Diensthandy – wer trägt die Kosten?
Nebentätigkeit: Das müssen Sie beachten
Häufige Fragen zum Thema Krankheit



]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<ul>
<li>auf &#8220;www.akademie.de&#8221; (nur zugänglich für Mitglieder von &#8220;www.akademie.de&#8221;)
<ul>
<li><em>Kleiner Ratgeber Arbeitsrecht</em><br />
hier zu finden: <a href="http://www.akademie.de/closed/kurse/35260_arbeitsrecht-best-of-20060714/35260_kurs_ratgeber-arbeitsrecht.pdf" target="_blank">http://www.akademie.de/closed/kurse/35260_arbeitsrecht-best-of-20060714/35260_kurs_ratgeber-arbeitsrecht.pdf</a></li>
<li> <em>Krankheit und Urlaub</em><br />
hier zu finden: <a href="http://www.akademie.de/closed/tipps/35257_krankheit-und-urlaub.pdf" target="_blank">http://www.akademie.de/closed/tipps/35257_krankheit-und-urlaub.pdf</a></li>
<li><em>Diensthandy, wer trägt die Kosten?</em><br />
hier zu finden: <a href="http://www.akademie.de/fuehrung-organisation/recht-und-finanzen/tipps/finanzwesen/diensthandy-wer-traegt-die-kosten.html" target="_blank"></a><a href="http://www.akademie.de/closed/tipps/35259_diensthandy-wer-traegt-die-kosten.pdf" target="_blank">http://www.akademie.de/closed/tipps/35259_diensthandy-wer-traegt-die-kosten.pdf</a></li>
</ul>
</li>
<li>auf &#8220;www.foerderland.de&#8221;<br />
hier zu finden: <a href="http://www.foerderland.de/755+M5126d00ebbf.0.html" target="_blank">http://www.foerderland.de/755+M5126d00ebbf.0.html</a></p>
<ul>
<li>Unfall auf dem Weg zur Arbeit &#8211; wer zahlt?</li>
<li>Verspätete Arbeitslosmeldung &#8211; Kann ich den Arbeitgeber haftbar machen?</li>
<li>Altjahresurlaub &#8211; wie lange kann er genommen werden?</li>
<li>Rechtstipps rund um den Urlaub</li>
<li>Schaden beim Kunden – wer zahlt?</li>
<li>Diensthandy – wer trägt die Kosten?</li>
<li>Nebentätigkeit: Das müssen Sie beachten</li>
<li>Häufige Fragen zum Thema Krankheit</li>
</ul>
</li>
</ul>
]]></content:encoded>
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		</item>
		<item>
		<title>Beiträge im Internet von Rechtsanwältin Teschke-Bährle</title>
		<link>http://www.baehrle-partner.de/beitrage-im-internet-von-rechtsanwaltin-teschke-bahrle/</link>
		<comments>http://www.baehrle-partner.de/beitrage-im-internet-von-rechtsanwaltin-teschke-bahrle/#comments</comments>
		<pubDate>Wed, 09 Mar 2011 14:16:56 +0000</pubDate>
		<dc:creator>Rechtsanwälte Bährle &#38; Partner</dc:creator>
				<category><![CDATA[Beiträge auf externen Seiten]]></category>
		<category><![CDATA[Kündigung]]></category>

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		<description><![CDATA[Kündigungsschutz während der Schwangerschaft
zu finden unter: http://www.familienhandbuch.de/cmain/f_Fachbeitrag/a_Rechtsfragen/s_1063.html
]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>Kündigungsschutz während der Schwangerschaft</p>
<p>zu finden unter: <a href="http://www.familienhandbuch.de/cmain/f_Fachbeitrag/a_Rechtsfragen/s_1063.html" target="_blank">http://www.familienhandbuch.de/cmain/f_Fachbeitrag/a_Rechtsfragen/s_1063.html</a></p>
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		</item>
		<item>
		<title>Neues zum Kindergeld</title>
		<link>http://www.baehrle-partner.de/neues-zum-kindergeld/</link>
		<comments>http://www.baehrle-partner.de/neues-zum-kindergeld/#comments</comments>
		<pubDate>Fri, 17 Dec 2010 11:13:00 +0000</pubDate>
		<dc:creator>Rechtsanwälte Bährle &#38; Partner</dc:creator>
				<category><![CDATA[Familienrecht]]></category>

		<guid isPermaLink="false">http://www.baehrle-arbeitsrecht.de/steuerrecht/neues-zum-kindergeld</guid>
		<description><![CDATA[Für Kinder ab 18 bis unter 25 Jahre, die z.B. in Berufsausbildung sind, wird Kindergeld mit monatlich 184 € nur gewährt, wenn die eigenen Einkünfte und Bezüge des Kindes 8.004 € nicht übersteigen. Der Grenzwert wird gezwölftelt, wenn die Voraussetzungen für die Gewährung des Kindergelds nicht ganzjährig vorliegen.
Das Bundesverfassungsgericht hat jetzt bestätigt, dass das Kindergeld vollständig entfällt, wenn der Grenzwert auch nur um 1 € überschritten wird.
Macht das Kind bis Juni eine Lehre, arbeitet Juli bis September voll und studiert ab Oktober, wird der Arbeitslohn in die Einkunftsgrenze einbezogen. Gleiches gilt, wenn das Kind 2009 die Lehre abschließt, Vollzeit arbeitet, <br/><div class="readmore"><a href="http://www.baehrle-partner.de/neues-zum-kindergeld/">&#8658; Weiterlesen &#8656;</a></div>]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>Für Kinder ab 18 bis unter 25 Jahre, die z.B. in Berufsausbildung sind, wird Kindergeld mit monatlich 184 € nur gewährt, wenn die eigenen Einkünfte und Bezüge des Kindes 8.004 € nicht übersteigen. Der Grenzwert wird gezwölftelt, wenn die Voraussetzungen für die Gewährung des Kindergelds nicht ganzjährig vorliegen.</p>
<p>Das Bundesverfassungsgericht hat jetzt bestätigt, dass das Kindergeld vollständig entfällt, wenn der Grenzwert auch nur um 1 € überschritten wird.</p>
<p>Macht das Kind bis Juni eine Lehre, arbeitet Juli bis September voll und studiert ab Oktober, wird der Arbeitslohn in die Einkunftsgrenze einbezogen. Gleiches gilt, wenn das Kind 2009 die Lehre abschließt, Vollzeit arbeitet, im Mai 2010 den Antrag stellt auf Vergabe eines Studienplatzes und ab Oktober 2010 studiert. Der Arbeitslohn ab Antragstellung wird in die Einkunftsgrenze einbezogen und kann den Kindergeldanspruch verhindern.</p>
<p>
Aus: SteuerNews 12.2010</p>
<p>Mit freundlicher Genehmigung von VHP Dr. Vogt, Held &amp; Partner, <a href="http://www.vhp.de">www.vhp.de</a></p>
]]></content:encoded>
			<wfw:commentRss>http://www.baehrle-partner.de/neues-zum-kindergeld/feed/</wfw:commentRss>
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		</item>
		<item>
		<title>Statusfeststellung bei der Sozialversicherung</title>
		<link>http://www.baehrle-partner.de/statusfeststellung-bei-der-sozialversicherung/</link>
		<comments>http://www.baehrle-partner.de/statusfeststellung-bei-der-sozialversicherung/#comments</comments>
		<pubDate>Thu, 16 Dec 2010 11:10:00 +0000</pubDate>
		<dc:creator>Rechtsanwälte Bährle &#38; Partner</dc:creator>
				<category><![CDATA[Arbeitsrecht]]></category>

		<guid isPermaLink="false">http://www.baehrle-arbeitsrecht.de/allgemein/statusfeststellung-bei-der-sozialversicherung</guid>
		<description><![CDATA[Um Beitragsnachforderungen der Renten-, Arbeitslosen-und Krankenversicherung in der Zukunft zu vermeiden, sollte bei allen Mitarbeitern, die nicht eindeutig als Arbeitnehmer oder als Selbständige eingeordnet werden können, die Sozialversicherungspflicht verbindlich festgestellt werden.
Zuständig ist die Clearingstelle der Deutschen Rentenversicherung Bund. Das Verfahren kann freiwillig vom Beschäftigten oder vom Arbeitgeber angestrengt werden auch noch bis zu 4 Jahre nach dem Ende der Tätigkeit. Zwingend vorgeschrieben ist das Statusfeststellungsverfahren bei GmbH-Geschäftsführern
sowie bei Beschäftigung von Ehegatten, Lebenspartner, Kindern oder Enkeln des Betriebsinhabers.
Wird der Antrag auf Statusfeststellung innerhalb eines Monats nach Aufnahme der Tätigkeit gestellt, beginnt die Versicherungspflicht erst mit Bekanntgabe der Einordnung durch die Renteversicherung <br/><div class="readmore"><a href="http://www.baehrle-partner.de/statusfeststellung-bei-der-sozialversicherung/">&#8658; Weiterlesen &#8656;</a></div>]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>Um Beitragsnachforderungen der Renten-, Arbeitslosen-und Krankenversicherung in der Zukunft zu vermeiden, sollte bei allen Mitarbeitern, die nicht eindeutig als Arbeitnehmer oder als Selbständige eingeordnet werden können, die Sozialversicherungspflicht verbindlich festgestellt werden.</p>
<p>Zuständig ist die Clearingstelle der Deutschen Rentenversicherung Bund. Das Verfahren kann freiwillig vom Beschäftigten oder vom Arbeitgeber angestrengt werden auch noch bis zu 4 Jahre nach dem Ende der Tätigkeit. Zwingend vorgeschrieben ist das Statusfeststellungsverfahren bei GmbH-Geschäftsführern<br />
sowie bei Beschäftigung von Ehegatten, Lebenspartner, Kindern oder Enkeln des Betriebsinhabers.</p>
<p>Wird der Antrag auf Statusfeststellung innerhalb eines Monats nach Aufnahme der Tätigkeit gestellt, beginnt die Versicherungspflicht erst mit Bekanntgabe der Einordnung durch die Renteversicherung bzw.<br />
einen Monat nach Entscheidung über Widerspruch oder Klage gegen die Einordnung, falls ein der gesetzlichen Sozialversicherung entsprechender Versicherungsschutz besteht.</p>
<p>Wird der Antrag später gestellt oder besteht kein entsprechender Versicherungsschutz des Beschäftigten, beginnt die Versicherungspflicht mit Aufnahme der Beschäftigung.</p>
<p>Für die Abgrenzung zwischen Arbeitnehmern und Selbstständigen kommt es auf den Grad der persönlichen Abhängigkeit an. Arbeitnehmer arbeiten weisungsgebunden und sind in die Arbeitsorganisation des Arbeitgebers eingegliedert. Selbstständige erbringen ihre Leistung durch unternehmerisches Handeln, z.B. durch eigene Bestimmung über Verkaufspreise, Personal sowie Kapital- und Maschineneinsatz.</p>
<p>Mitarbeitende Angehörige werden grundsätzlich als Arbeitnehmer eingestuft, wenn sie wie eine fremde Arbeitskraft in den Betrieb eingegliedert sind und dadurch eine fremde Arbeitskraft ersetzen, ein fremdübliches Entgelt erhalten und die Lohnsteuer einbehalten und abgeführt wird.</p>
<p>&nbsp;</p>
<p>Aus: SteuerNews 12.2010</p>
<p>Mit freundlicher Genehmigung von VHP Dr. Vogt, Held &amp; Partner, <a href="http://www.vhp.de">www.vhp.de</a></p>
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		<title>Krankenkassenbeiträge – Regeln für den Sonderausgabenabzug</title>
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		<pubDate>Wed, 15 Dec 2010 11:00:00 +0000</pubDate>
		<dc:creator>Rechtsanwälte Bährle &#38; Partner</dc:creator>
				<category><![CDATA[Steuerrecht]]></category>

		<guid isPermaLink="false">http://www.baehrle-arbeitsrecht.de/steuerrecht/krankenkassenbeitrage-regeln-fur-den-sonderausgabenabzug</guid>
		<description><![CDATA[Seit diesem Jahr lassen sich sämtliche Beiträge für eine Basiskranken- und Pflegepflichtversicherung
als Sonderausgaben steuermindernd geltend machen. Dieser unbegrenzte Abzug gilt bei der Krankenversicherung aber nur für Beiträge, die der Abdeckung einer Grundversorgung im Krankheitsfall dienen. Daher sind Beitragsanteile für einen Anspruch auf Krankengeld, Einbettzimmer, Zahnersatz oder Chefarztbehandlung nicht abzugsfähig.
Durch die neue Abzugsmöglichkeit haben in diesem Kontext Beitragsrückerstattungen wie beispielsweise Prämien- und Bonuszahlungen, die insbesondere bei Privatversicherten eine Rolle spielen, eine besondere Bedeutung: Sie mindern die Sonderausgaben.
Das Bundesfinanzministerium hat nun wichtige Anwendungsregeln erläutert und dabei unter anderem auf Folgendes hingewiesen: Ein kassenindividueller Zusatzbeitrag zählt zu den abziehbaren Sonderausgaben. Dieser Zusatzbeitrag beträgt <br/><div class="readmore"><a href="http://www.baehrle-partner.de/krankenkassenbeitrage-regeln-fur-den-sonderausgabenabzug/">&#8658; Weiterlesen &#8656;</a></div>]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>Seit diesem Jahr lassen sich sämtliche Beiträge für eine Basiskranken- und Pflegepflichtversicherung<br />
als Sonderausgaben steuermindernd geltend machen. Dieser unbegrenzte Abzug gilt bei der Krankenversicherung aber nur für Beiträge, die der Abdeckung einer Grundversorgung im Krankheitsfall dienen. Daher sind Beitragsanteile für einen Anspruch auf Krankengeld, Einbettzimmer, Zahnersatz oder Chefarztbehandlung nicht abzugsfähig.</p>
<p>Durch die neue Abzugsmöglichkeit haben in diesem Kontext Beitragsrückerstattungen wie beispielsweise Prämien- und Bonuszahlungen, die insbesondere bei Privatversicherten eine Rolle spielen, eine besondere Bedeutung: Sie mindern die Sonderausgaben.</p>
<p>Das Bundesfinanzministerium hat nun wichtige Anwendungsregeln erläutert und dabei unter anderem auf Folgendes hingewiesen: Ein kassenindividueller Zusatzbeitrag zählt zu den abziehbaren Sonderausgaben. Dieser Zusatzbeitrag beträgt maximal 1 % des beitragspflichtigen Einkommens (also bis zu 37,50 €) oder aber maximal 8 € monatlich ohne Prüfung der Einkommenshöhe.</p>
<p>Nicht absetzbar sind Beiträge zu einer Auslands-oder Reisekrankenversicherung, die zusätzlich zu einem bestehenden gesetzlichen oder privaten Versicherungsschutz ohne eingehende persönliche Risikoprüfung<br />
abgeschlossen wird. Ein Zusatzbeitrag von Privatversicherten für die Alterungsrückstellung ist abziehbar. Sofern dieser Beitrag jährlich maximal 100 € beträgt, ist er insgesamt begünstigt und muss nicht aufgeteilt werden. </p>
<p>Beitragsrückzahlungen durch die Kasse mindern die Sonderausgaben in dem Jahr, in dem sie zufließen. Damit muss eine Erstattung im Jahr 2010 berücksichtigt werden, auch wenn sie im Vorjahr nicht in Anspruch genommene Leistungen betrifft.</p>
<p>Ab 2010 sollten Privatversicherte daher genau durchrechnen, ob sich eine Beitragsrückerstattung im gleichen Umfang wie noch bis 2009 lohnt oder ob sie ihre Rechnungen von Arzt, Apotheke und Krankenhaus besser bei der Kasse einreichen und auf die Erstattung verzichten sollten. Bei privatversicherten Arbeitnehmern mindert der steuerfreie Arbeitgeberzuschuss die begünstigten Beitragsanteile auch dann in voller Höhe, wenn Wahlleistungen (z.B.Chefarztbehandlung, Einbettzimmer) abgesichert werden.</p>
<p>Beispiel: Jahresbeiträge 6.000 €, davon begünstigt 4.600 €. Der Arbeitgeberzuschuss beträgt 3.000 €. Als Sonderausgaben sind (4.600 € &#8211; 3.000 € =) 1.600€ abziehbar.</p>
<p>
Aus: SteuerNews 12.2010</p>
<p>Mit freundlicher Genehmigung von VHP Dr. Vogt, Held &amp; Partner, <a href="http://www.vhp.de">www.vhp.de</a></p>
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		<item>
		<title>Private Pkw-Nutzung – BFH bestätigt die mehrfache Anwendung der 1 %-Regel</title>
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		<pubDate>Tue, 14 Dec 2010 10:00:00 +0000</pubDate>
		<dc:creator>Rechtsanwälte Bährle &#38; Partner</dc:creator>
				<category><![CDATA[Steuerrecht]]></category>
		<category><![CDATA[PKW]]></category>

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		<description><![CDATA[Die Privatnutzung eines im Betriebsvermögen gehaltenen Kfz kann man entweder mit Hilfe eines ordnungsgemäßen Fahrtenbuchs oder pauschal anhand der sogenannten 1%-Methode ermitteln. Bei Letzterer ist die private Nutzung für jeden Kalendermonat mit 1 % des inländischen Listenpreises zum Zeitpunkt der Erstzulassung zuzüglich der Kosten für Sonderausstattung einschließlich Umsatzsteuer anzusetzen. Im Ergebnis muss der private Nutzungsanteil als Betriebseinnahme versteuert werden.
Gehören mehrere Kfz zum Betriebsvermögen, ist der pauschale Nutzungswert laut Finanzverwaltung für jedes Fahrzeug anzusetzen, welches Sie oder Personen aus Ihrer Privatsphäre für Privatfahrten nutzen. Nun hat der Bundesfinanzhof seine bisherige Rechtsauffassung bestätigt: Gehören mehrere Kfz zu
einem Betriebsvermögen, ist die 1%-Methode auch <br/><div class="readmore"><a href="http://www.baehrle-partner.de/private-pkw-nutzung-bfh-bestatigt-die-mehrfache-anwendung-der-1-regel/">&#8658; Weiterlesen &#8656;</a></div>]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>Die Privatnutzung eines im Betriebsvermögen gehaltenen Kfz kann man entweder mit Hilfe eines ordnungsgemäßen Fahrtenbuchs oder pauschal anhand der sogenannten 1%-Methode ermitteln. Bei Letzterer ist die private Nutzung für jeden Kalendermonat mit 1 % des inländischen Listenpreises zum Zeitpunkt der Erstzulassung zuzüglich der Kosten für Sonderausstattung einschließlich Umsatzsteuer anzusetzen. Im Ergebnis muss der private Nutzungsanteil als Betriebseinnahme versteuert werden.</p>
<p>Gehören mehrere Kfz zum Betriebsvermögen, ist der pauschale Nutzungswert laut Finanzverwaltung für jedes Fahrzeug anzusetzen, welches Sie oder Personen aus Ihrer Privatsphäre für Privatfahrten nutzen. Nun hat der Bundesfinanzhof seine bisherige Rechtsauffassung bestätigt: Gehören mehrere Kfz zu<br />
einem Betriebsvermögen, ist die 1%-Methode auch dann fahrzeugbezogen, also mehrfach<br />
anzuwenden, wenn tatsächlich nur eine Person diese privat nutzt.</p>
<p>Hinweis: Da man davon ausgehen kann, dass die Finanzverwaltung das Urteil bei Außenprüfungen verstärkt anwenden wird, kann es sich lohnen, die Privatnutzung künftig durch ein Fahrtenbuch</p>
<p>nachzuweisen.</p>
<p>Aus: MediNews IV 2010</p>
<p>Mit freundlicher Genehmigung von VHP Dr. Vogt, Held &amp; Partner, <a href="http://www.vhp.de">www.vhp.de</a></p>
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		</item>
		<item>
		<title>Abgrenzung haushaltsnahe Dienstleistung zu Handwerkerleistung</title>
		<link>http://www.baehrle-partner.de/abgrenzung-haushaltsnahe-dienstleistung-zu-handwerkerleistung-2/</link>
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		<pubDate>Mon, 13 Dec 2010 10:55:16 +0000</pubDate>
		<dc:creator>Rechtsanwälte Bährle &#38; Partner</dc:creator>
				<category><![CDATA[Allgemein]]></category>

		<guid isPermaLink="false">http://www.ergo-recht-blog.de/allgemein/abgrenzung-haushaltsnahe-dienstleistung-zu-handwerkerleistung</guid>
		<description><![CDATA[Zwei Finanzgerichte sowie der BFH haben sich mit der Frage beschäftigt, inwieweit Handwerkerleistungen sowie Gartenarbeiten als haushaltsnahe Dienstleistung absetzbar sind. In beiden Fällen wurde dies verneint.
Einfache Handwerkertätigkeit ist keine Dienstleistung.
Bei Maler- und Tapezierarbeiten im Treppenhaus, Flur und in der Wohnung des zu eigenen Wohnzwecken genutzten Hauses handelt es sich nach einem aktuellen Urteil des BFH nicht um haushaltsnahe Dienstleistungen, sondern um Handwerkerleistungen für Renovierungsmaßnahmen, für die ausschließlich die separate Steuerermäßigung in Anspruch genommen werden kann. Auch wenn der Höchstbetrag der Steuerermäßigung für Handwerkerleistungen voll ausgeschöpft wird, ist es nicht möglich, insoweit
einen noch nicht ausgeschöpften Höchstbetrag der Steuerermäßigung für haushaltsnahe Dienstleistungen <br/><div class="readmore"><a href="http://www.baehrle-partner.de/abgrenzung-haushaltsnahe-dienstleistung-zu-handwerkerleistung-2/">&#8658; Weiterlesen &#8656;</a></div>]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>Zwei Finanzgerichte sowie der BFH haben sich mit der Frage beschäftigt, inwieweit Handwerkerleistungen sowie Gartenarbeiten als haushaltsnahe Dienstleistung absetzbar sind. In beiden Fällen wurde dies verneint.</p>
<p>Einfache Handwerkertätigkeit ist keine Dienstleistung.</p>
<p>Bei Maler- und Tapezierarbeiten im Treppenhaus, Flur und in der Wohnung des zu eigenen Wohnzwecken genutzten Hauses handelt es sich nach einem aktuellen Urteil des BFH nicht um haushaltsnahe Dienstleistungen, sondern um Handwerkerleistungen für Renovierungsmaßnahmen, für die ausschließlich die separate Steuerermäßigung in Anspruch genommen werden kann. Auch wenn der Höchstbetrag der Steuerermäßigung für Handwerkerleistungen voll ausgeschöpft wird, ist es nicht möglich, insoweit<br />
einen noch nicht ausgeschöpften Höchstbetrag der Steuerermäßigung für haushaltsnahe Dienstleistungen in Anspruch zu nehmen. Die Anwendungsbereiche überschneiden sich<br />
nicht.</p>
<p>Haushaltsnahe Dienstleistungen sind Tätigkeiten, die gewöhnlich durch Mitglieder des privaten Haushalts erledigt werden, in regelmäßigen Abständen anfallen und unter dem Begriff hauswirtschaftlich üblicherweise zur Versorgung der im Privathaushalt lebenden Familie erbracht werden. Zwar fallen auch einfache handwerkliche Tätigkeiten wie Schönheitsreparaturen oder kleine Ausbesserungsarbeiten darunter. Da diese aber gesondert als Handwerkerleistungen gefördert werden, fallen sie seit 2006 nicht mehr unter die Dienstleistungen. Die Begünstigung umfasst nämlich alle handwerklichen Tätigkeiten unabhängig davon, ob es sich um regelmäßig Renovierungsarbeiten oder Modernisierungsmaßnahmen handelt. Da nunmehr auch einfache handwerkliche Verrichtungen wie kleine Ausbesserungsmaßnahmen nicht mehr unter die haushaltsnahen Dienstleistungen gefasst werden, gibt es eine klare gesetzliche Trennung zwischen Handwerkerleistungen mit einem Abzug von bis zu 1.200 € und Dienst- und Pflegeleistungen, die bis zu 4.000 € begünstigt sind. Erstmalige Gartengestaltung ist als neue<br />
Maßnahme nicht absetzbar.</p>
<p>Im Außenbereich eines neu errichteten Eigenheims durchgeführte Arbeiten zur Gartengestaltung lassen sich weder als haushaltsnahe Dienstleistung noch als Handwerkerleistungen absetzen. Das gilt im vom<br />
FG Rheinland-Pfalz entschiedenen Fall sowohl für Erd- und Pflanzarbeiten als auch für die Errichtung einer Stützmauer auf dem Grundstück.</p>
<p>Zwar sind Maßnahmen der Gartengestaltung grundsätzlich begünstigt. Eine Berücksichtigung von Aufwendungen für die einheitliche Maßnahme der erstmaligen Gartengestaltung scheidet aber aus, wenn hierdurch jeweils etwas Neues geschaffen wird, was über die allein begünstigten Renovierungs-, Erhaltungs- und Modernisierungsmaßnahmen hinausgeht. Für eine weitergehende Auslegung<br />
der Gesetzesvorschrift besteht außerhalb der Einkünfteermittlung kein Raum, denn sie gewährt eine direkte Subvention nur für bestimmte in Anspruch genommene Dienstleistungen. Von privilegierten Erhaltungsmaßnahmen kann aber noch nicht gesprochen werden, wenn eine vorherige naturbelassene<br />
Wiese nunmehr umgestaltet wird.</p>
<p>Das FG wies zudem – analog zur Auffassung des BFH – darauf hin, dass eine kumulative<br />
Inanspruchnahme von haushaltsnahen Dienst- und Handwerkerleistungen für dieselbe Maßnahme nicht möglich ist. Auch der Zweck der Vergünstigung, Schwarzarbeit zu unterbinden, kann nicht als Rechtfertigung dafür herangezogen werden, den Höchstbetrag der Steuerermäßigung durch eine Umqualifizierung in eine der beiden Fördertatbestände zu erhöhen. Liegt die grundsätzlich anzuerkennende Handwerkerrechnung über Lohn- und Fahrtkosten oberhalb der maximal begünstigten 6.000 € im Jahr, kann für den übersteigenden Betrag also nicht der Höchstbetrag von 4.000 € für Dienstleistungen in Anspruch genommen werden.</p>
<p>Gartenarbeiten vor dem Einzug sind nicht begünstigt.</p>
<p>Die Steuerbegünstigung für haushaltsnahe Dienstleistungen und Handwerkerleistungen setzt voraus, dass zum Zeitpunkt der Dienstleistung bereits ein Haushalt begründet worden ist. Diese Voraussetzung fehlt nach einem Urteil des FG Münster bei nur vorbereitenden Maßnahmen vor dem Einzug. Später<br />
verwirklichte Pläne, in ein neu errichtetes Einfamilienhaus einzuziehen, führen für sich gesehen nicht dazu, dass dort bereits zuvor ein weiterer Haushalt begründet wurde. Denn ein Garten gehört noch nicht zum Haushalt, wenn die freie Fläche dieses Grundstücks erst nach dem Einzug entsprechend genutzt wird.</p>
<p>Bis dahin ist der Garten funktional noch nicht dem bestehenden Haushalt zugeordnet.</p>
<p>Zwar kann eine Steuerermäßigung bereits für Aufwendungen zu gewähren sein, die unmittelbar vor der Begründung oder Verlegung eines Haushalts in eine neue Wohnung erbracht werden. Ein vorweggenommener Abzug kommt aber jedenfalls dann nicht in Betracht, wenn die Arbeiten nicht unmittelbar vor dem Einzug erfolgen, sondern zwischen der Durchführung und dem Einzug ein Zeitraum von einem Jahr liegt.</p>
<p>&nbsp;</p>
<p>Aus: MediNews IV 2010</p>
<p>Mit freundlicher Genehmigung von VHP Dr. Vogt, Held &amp; Partner, <a href="http://www.vhp.de">www.vhp.de</a></p>
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		</item>
		<item>
		<title>Betriebsübergang: Folgen einer fehlerhaften Unterrichtung</title>
		<link>http://www.baehrle-partner.de/betriebsubergang-folgen-einer-fehlerhaften-unterrichtung-2/</link>
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		<pubDate>Wed, 01 Sep 2010 08:31:00 +0000</pubDate>
		<dc:creator>Rechtsanwälte Bährle &#38; Partner</dc:creator>
				<category><![CDATA[Arbeitsrecht]]></category>

		<guid isPermaLink="false">http://www.baehrle-arbeitsrecht.de/allgemein/betriebsubergang-folgen-einer-fehlerhaften-unterrichtung-2</guid>
		<description><![CDATA[Bei einem Betriebsübergang müssen der bisherige Arbeitgeber oder der Betriebserwerber die vom Betriebsübergang betroffenen Arbeitnehmer vor dem Betriebsübergang in Textform unterrichten. Es sind detaillierte Angaben


zum Zeitpunkt des Betriebsübergang,


zum Grund des Betriebsübergangs,


über die rechtlichen, wirtschaftlichen und sozialen Folgen für die Arbeitnehmer sowie


über die für die Arbeitnehmer in Aussicht genommenen Maßnahmen


zu machen. Aufgrund der Unterrichtung muss es dem Arbeitnehmer möglich sein, die Identität des Betriebserwerbers herauszufinden. Bei Gesellschaften müssen der Firmensitz, die Geschäftsadresse und, sofern nicht die vollständige gesetzliche Vertretung angegeben wurde, eine identifizierbare natürliche Person mit Personalkompetenz als Ansprechpartner mitgeteilt werden. Sind Einzelheiten des Betriebserwerbers noch nicht abschließend bekannt, z. B. <br/><div class="readmore"><a href="http://www.baehrle-partner.de/betriebsubergang-folgen-einer-fehlerhaften-unterrichtung-2/">&#8658; Weiterlesen &#8656;</a></div>]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>Bei einem Betriebsübergang müssen der bisherige Arbeitgeber oder der Betriebserwerber die vom Betriebsübergang betroffenen Arbeitnehmer vor dem Betriebsübergang in Textform unterrichten. Es sind detaillierte Angaben</p>
<ul>
<li>
<div>zum Zeitpunkt des Betriebsübergang,</div>
</li>
<li>
<div>zum Grund des Betriebsübergangs,</div>
</li>
<li>
<div>über die rechtlichen, wirtschaftlichen und sozialen Folgen für die Arbeitnehmer sowie</div>
</li>
<li>
<div>über die für die Arbeitnehmer in Aussicht genommenen Maßnahmen</div>
</li>
</ul>
<p>zu machen. Aufgrund der Unterrichtung muss es dem Arbeitnehmer möglich sein, die Identität des Betriebserwerbers herauszufinden. Bei Gesellschaften müssen der Firmensitz, die Geschäftsadresse und, sofern nicht die vollständige gesetzliche Vertretung angegeben wurde, eine identifizierbare natürliche Person mit Personalkompetenz als Ansprechpartner mitgeteilt werden. Sind Einzelheiten des Betriebserwerbers noch nicht abschließend bekannt, z. B. weil hierfür ein neues Unternehmen gegründet wird, muss diese Tatsache den Arbeitnehmern mitgeteilt werden.</p>
<p>Ist die Unterrichtung ganz oder teilweise fehlerhaft, wird die für die betroffenen Arbeitnehmer geltende Widerspruchsfrist von einem Monat nicht in Gang gesetzt. Dies hat zur Folge, dass ein Arbeitnehmer auch Monate nach dem erfolgten Betriebsübergang diesem noch wirksam widersprechen kann.</p>
<p><strong>BAG vom 23.07.2009, 8 AZR 538/08 </strong></p>
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		</item>
		<item>
		<title>Nicht jede Nebentätigkeit kann untersagt werden</title>
		<link>http://www.baehrle-partner.de/nicht-jede-nebentatigkeit-kann-untersagt-werden/</link>
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		<pubDate>Mon, 30 Aug 2010 09:28:00 +0000</pubDate>
		<dc:creator>Rechtsanwälte Bährle &#38; Partner</dc:creator>
				<category><![CDATA[Arbeitsrecht]]></category>
		<category><![CDATA[Nebenjob]]></category>

		<guid isPermaLink="false">http://www.baehrle-arbeitsrecht.de/allgemein/nicht-jede-nebentatigkeit-kann-untersagt-werden</guid>
		<description><![CDATA[Pressemitteilung Nr. 26/10 des Bundesarbeitsgerichts
Untersagung einer Nebentätigkeit
Nach der Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts ist einem Arbeitnehmer während des rechtlichen Bestehens des Arbeitsverhältnisses grundsätzlich jede Konkurrenztätigkeit zum Nachteil seines Arbeitgebers untersagt. Das soll auch bei Nebentätigkeiten gelten, sofern diesen nicht jede unterstützende Tätigkeit für das Konkurrenzunternehmen abgesprochen werden kann.
Die Klägerin ist langjährig als Briefsortiererin mit 15 Wochenstunden bei der beklagten Deutschen Post AG beschäftigt. Im Jahre 2006 teilte sie ihrem Arbeitgeber mit, sie übe frühmorgens eine Nebentätigkeit als Zeitungszustellerin mit einer Wochenarbeitszeit von sechs Stunden bei einem anderen Unternehmen aus. Dieses andere Unternehmen stellt nicht nur Zeitungen, sondern auch Briefe und andere Postsendungen <br/><div class="readmore"><a href="http://www.baehrle-partner.de/nicht-jede-nebentatigkeit-kann-untersagt-werden/">&#8658; Weiterlesen &#8656;</a></div>]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>Pressemitteilung Nr. 26/10 des Bundesarbeitsgerichts</p>
<p>Untersagung einer Nebentätigkeit</p>
<p>Nach der Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts ist einem Arbeitnehmer während des rechtlichen Bestehens des Arbeitsverhältnisses grundsätzlich jede Konkurrenztätigkeit zum Nachteil seines Arbeitgebers untersagt. Das soll auch bei Nebentätigkeiten gelten, sofern diesen nicht jede unterstützende Tätigkeit für das Konkurrenzunternehmen abgesprochen werden kann.</p>
<p>Die Klägerin ist langjährig als Briefsortiererin mit 15 Wochenstunden bei der beklagten Deutschen Post AG beschäftigt. Im Jahre 2006 teilte sie ihrem Arbeitgeber mit, sie übe frühmorgens eine Nebentätigkeit als Zeitungszustellerin mit einer Wochenarbeitszeit von sechs Stunden bei einem anderen Unternehmen aus. Dieses andere Unternehmen stellt nicht nur Zeitungen, sondern auch Briefe und andere Postsendungen zu. Die Tätigkeit der Klägerin beschränkt sich hier auf die Zustellung von Zeitungen. Die Beklagte hat der Klägerin die Ausübung der Nebentätigkeit untersagt. Sie beruft sich auf die einschlägige Tarifregelung, die die Untersagung ua. aus Gründen des unmittelbaren Wettbewerbs ermöglicht. Hiergegen wendet sich die Klägerin. Sie macht insbesondere geltend, sie sei wegen ihrer Teilzeitbeschäftigung auf die Einnahmen aus der Nebentätigkeit angewiesen.</p>
<p>Der Zehnte Senat hat &#8211; anders als die Vorinstanzen &#8211; festgestellt, dass die Klägerin die betreffende Nebentätigkeit ausüben darf. Ob nach allgemeinen arbeitsrechtlichen Grundsätzen auch bei untergeordneten Tätigkeiten jede Unterstützung eines Konkurrenzunternehmens verboten ist, erscheint zweifelhaft, kann aber dahinstehen. Die anwendbare Tarifregelung lässt eine Untersagung jedenfalls nur bei unmittelbarer Wettbewerbstätigkeit zu. Sie weicht deshalb zugunsten der Arbeitnehmer von den allgemeinen Grundsätzen ab. Eine unmittelbare Wettbewerbstätigkeit liegt nicht vor. Zwar befinden sich die beiden Unternehmen mindestens bei der Briefzustellung in Konkurrenz zueinander. Die Klägerin ist aber weder in der Briefzustellung tätig, noch überschneiden sich ihre Tätigkeiten bei den beiden Unternehmen. Durch ihre Nebentätigkeit werden schutzwürdige Interessen der Beklagten nicht beeinträchtigt. Die nur untergeordnete wirtschaftliche Unterstützung des Konkurrenzunternehmens reicht nicht aus.</p>
<p>
Bundesarbeitsgericht, Urteil vom 24. März 2010 &#8211; 10 AZR 66/09 -<br />
Vorinstanz: LAG München, Urteil vom 27. August 2008 &#8211; 10 Sa 174/08 -</p>
<p>siehe auch:  Urteil des 2. Senats vom 28.1.2010 &#8211; 2 AZR 764/08 -</p>
]]></content:encoded>
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		</item>
		<item>
		<title>Beweiswert eines ausländischen Attestes</title>
		<link>http://www.baehrle-partner.de/beweiswert-eines-auslandischen-attestes/</link>
		<comments>http://www.baehrle-partner.de/beweiswert-eines-auslandischen-attestes/#comments</comments>
		<pubDate>Mon, 30 Aug 2010 06:20:00 +0000</pubDate>
		<dc:creator>Rechtsanwälte Bährle &#38; Partner</dc:creator>
				<category><![CDATA[Arbeitsrecht]]></category>

		<guid isPermaLink="false">http://www.baehrle-arbeitsrecht.de/krankheit/beweiswert-eines-auslandischen-attestes</guid>
		<description><![CDATA[Einem ärztlichen Attest kommt grundsätzlich ein hoher Beweiswert zu. Dies gilt allerdings nur dann, wenn das Attest schlüssig ist. Bescheinigt ein ausländischer Arzt einem Arbeitnehmer eine Erkrankung, verordnet eine 30-tägige Bettruhe als Behandlung und teilt mit, dass der Arbeitnehmer anschließend wieder arbeitsfähig ist, gilt das Attest als unschlüssig. Es wird nämlich nicht erkennbar, wieso der Arbeitnehmer nach der verordneten Bettruhe als wieder arbeitsfähig gelten soll, ohne dass eine Kontrolluntersuchung erfolgt.
Bei einem unschlüssigen ausländischen Attest muss der Arbeitgeber keine Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall leisten.
LAG Rheinland-Pfalz, Urteil vom 24.06.2010, 11 Sa 178/10
]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>Einem ärztlichen Attest kommt grundsätzlich ein hoher Beweiswert zu. Dies gilt allerdings nur dann, wenn das Attest schlüssig ist. Bescheinigt ein ausländischer Arzt einem Arbeitnehmer eine Erkrankung, verordnet eine 30-tägige Bettruhe als Behandlung und teilt mit, dass der Arbeitnehmer anschließend wieder arbeitsfähig ist, gilt das Attest als unschlüssig. Es wird nämlich nicht erkennbar, wieso der Arbeitnehmer nach der verordneten Bettruhe als wieder arbeitsfähig gelten soll, ohne dass eine Kontrolluntersuchung erfolgt.</p>
<p>Bei einem unschlüssigen ausländischen Attest muss der Arbeitgeber keine Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall leisten.</p>
<p>LAG Rheinland-Pfalz, Urteil vom 24.06.2010, 11 Sa 178/10</p>
]]></content:encoded>
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		</item>
		<item>
		<title>Fahrtenbuchauflage auch bei nicht rechtmäßiger Verkehrsvorschrift</title>
		<link>http://www.baehrle-partner.de/fahrtenbuchauflage-auch-bei-nicht-rechtmasiger-verkehrsvorschrift/</link>
		<comments>http://www.baehrle-partner.de/fahrtenbuchauflage-auch-bei-nicht-rechtmasiger-verkehrsvorschrift/#comments</comments>
		<pubDate>Fri, 27 Aug 2010 08:03:00 +0000</pubDate>
		<dc:creator>Rechtsanwälte Bährle &#38; Partner</dc:creator>
				<category><![CDATA[Verkehrsrecht]]></category>
		<category><![CDATA[Fahrtenbuch]]></category>

		<guid isPermaLink="false">http://www.baehrle-arbeitsrecht.de/allgemein/fahrtenbuchauflage-auch-bei-nicht-rechtmasiger-verkehrsvorschrift</guid>
		<description><![CDATA[Eine Fahrtenbuchauflage wird nicht unzulässig, weil die dem Verkehrsverstoß zugrunde liegende Geschwindigkeitsbeschränkung nicht rechtmäßig ist. Der in einem Gebots- oder Verbotszeichen zum Ausdruck kommende Rechtsbefehl ist auch dann zu befolgen, wenn die zugrunde liegende verkkehrsrechtliche Anordnung mit der Rechtsordnung nicht vollumfänglich in Einklang stehen. Dem Verkehrsteilnehmer steht nicht die Befugnis zu, sich über eine straßenverkehrsrechtliche Anordnung hinwegzusetzen, selbst dann nicht, wenn ein Rechtsbehelf gegen die Anordnung erfolgreich wäre.
Daher kann einem Autofahrer auch dann eine Fahrtenbuchauflage wegen einer Geschwindigkeitsübertretung gemacht werden, wenn die angeordnete Geschwindigkeitsbeschränkung nicht rechtmäßig war.
Verwaltungsgericht München, Beschluss vom 17.02.2010, 11 Cs 09.2077
]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>Eine Fahrtenbuchauflage wird nicht unzulässig, weil die dem Verkehrsverstoß zugrunde liegende Geschwindigkeitsbeschränkung nicht rechtmäßig ist. Der in einem Gebots- oder Verbotszeichen zum Ausdruck kommende Rechtsbefehl ist auch dann zu befolgen, wenn die zugrunde liegende verkkehrsrechtliche Anordnung mit der Rechtsordnung nicht vollumfänglich in Einklang stehen. Dem Verkehrsteilnehmer steht nicht die Befugnis zu, sich über eine straßenverkehrsrechtliche Anordnung hinwegzusetzen, selbst dann nicht, wenn ein Rechtsbehelf gegen die Anordnung erfolgreich wäre.</p>
<p>Daher kann einem Autofahrer auch dann eine Fahrtenbuchauflage wegen einer Geschwindigkeitsübertretung gemacht werden, wenn die angeordnete Geschwindigkeitsbeschränkung nicht rechtmäßig war.</p>
<p>Verwaltungsgericht München, Beschluss vom 17.02.2010, 11 Cs 09.2077</p>
]]></content:encoded>
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		</item>
		<item>
		<title>Achtung Fahrradfahrer: Bei Alkohol droht Fahrverbot</title>
		<link>http://www.baehrle-partner.de/achtung-fahrradfahrer-bei-alkohol-droht-fahrverbot/</link>
		<comments>http://www.baehrle-partner.de/achtung-fahrradfahrer-bei-alkohol-droht-fahrverbot/#comments</comments>
		<pubDate>Thu, 26 Aug 2010 09:08:00 +0000</pubDate>
		<dc:creator>Rechtsanwälte Bährle &#38; Partner</dc:creator>
				<category><![CDATA[Verkehrsrecht]]></category>

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		<description><![CDATA[Ein Radfahrer wurde von der Polizei mit 1,75 Promille Alkohol im Blut auf  angehalten. Einen Führerschein für Pkw besaß der Mann nicht.
Die Fahrerlaubnisbehörde ordnete eine medizinisch-psychologische Untersuchung (MPU) an. Der Fahrradfahrer erschien nicht. Daraufhin verbot ihm die Behörde das Fahren fahrerlaubnisfreier Fahrzeuge, also auch das Radfahren.
Die Entscheidung der Behörde wurde vom Gericht bestätigt: Eine MPU kann nach dem Gesetz ab 1,6 Promille Blutalkoholwert angeordnet werden. Das Gesetz stellt nicht auf die Art des Fahrzeugs ab. Es muss sich daher nicht um ein Kfz oder ein erlaubnispflichtiges Fahrzeug &#8211; z. B. Motorrad &#8211; handeln. Grundsätzlich geht auch von stark alkoholisierten <br/><div class="readmore"><a href="http://www.baehrle-partner.de/achtung-fahrradfahrer-bei-alkohol-droht-fahrverbot/">&#8658; Weiterlesen &#8656;</a></div>]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>Ein Radfahrer wurde von der Polizei mit 1,75 Promille Alkohol im Blut auf  angehalten. Einen Führerschein für Pkw besaß der Mann nicht.</p>
<p>Die Fahrerlaubnisbehörde ordnete eine medizinisch-psychologische Untersuchung (MPU) an. Der Fahrradfahrer erschien nicht. Daraufhin verbot ihm die Behörde das Fahren fahrerlaubnisfreier Fahrzeuge, also auch das Radfahren.</p>
<p>Die Entscheidung der Behörde wurde vom Gericht bestätigt: Eine MPU kann nach dem Gesetz ab 1,6 Promille Blutalkoholwert angeordnet werden. Das Gesetz stellt nicht auf die Art des Fahrzeugs ab. Es muss sich daher nicht um ein Kfz oder ein erlaubnispflichtiges Fahrzeug &#8211; z. B. Motorrad &#8211; handeln. Grundsätzlich geht auch von stark alkoholisierten Radfahrern eine erhebliche Gefahr aus, die das Anordnen einer MPU rechtfertigt. Da der Betroffene die MPU verweigert habe, konnte die Behörde keine andere &#8211; mildere &#8211; Entscheidung treffen. Sie musste ein Verbot zum Fahren erlaubnisfreier Fahrzeuge aussprechen. Daher bleibt dem Betroffenen das Fahrradfahren weiterhin untersagt.</p>
<p>Verwaltungsgericht Gießen, Beschluss vom 26.04.2010, 6 L 663/10</p>
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