Sie haben eine Vorsorgeverfügung erstellt und wollen sicher stellen, dass Ihre Verfügung auch gefunden wird?
Die Bundesnotarkammer hat ein zentrales Vorsorgeregister erstellt.
Die Eintragung in das Register ist unter www.vorsorgeregister.de möglich.
Abgelegt unter: Vorsorgeverfügungen
Für den Laien verwirrend: Es gibt eine ganze Anzahl an Vorsorgeverfügungen.
Hier kurze Erläuterungen zu den einzelnen Verfügungsarten:
- Betreuungsverfügung: Ziel ist es, auf die Person des zukünftigen Betreuers Einfluss zu nehmen. Vermieden werden soll, dass das Vormundschaftsgericht eine völlig fremde Person zum Betreuer bestellt.
- Organspendeverfügung: Ziel ist es zu entscheiden, ob und welche Organe gespendet werden sollen.
- Patientenverfügung: Ziel ist es, über die Durchführung oder Nichtdurchführung von lebensverlängernden Maßnahmen bei Krankheit zu entscheiden.
- Sorgerechtsvollmacht: Ziel ist es zu bestimmen, welche (Vertrauens-)Person zum Vormund eines minderjährigen Kindes bestellt werden soll.
- Trauerverfügung: Ziel ist, Wünsche und Vorstellungen zur Art und Weise der Bestattung fest zu legen.
- Vorsorgevollmacht: Ziel ist es, die richterliche Anordnung einer Betreuung auszuschliessen. Eine Vorsorgevollmacht ist häufig eine Generalvollmacht.
Abgelegt unter: Vorsorgeverfügungen