Der Unterhaltsbedarf eines geschiedenen Ehegatten ist bei Wiederverheiratung des Ehegatten, der Unterhalt zahlt, zur gleichmäßigen Aufteilung des Einkommens der Beteiligten nach der so genannten Drittelmethode zu berechnen. Dies hat zur Folge, dass es auf Seiten des neuen Ehegatten bei der Unterhaltsbemessung nicht auf dessen Anspruch auf Familienunterhalt ankommt, sondern auf seinen hypothetischen Unterhaltsanspruch im Falle der Scheidung.
BGH Urteil vom 18.11.2009, XII ZR 65/09
Abgelegt unter: Familienrecht
erschienen in: Das Recht der Wirtschaft (RdW), Steuer- und Rechtsfragen in Kurzberichten
Heft 21, 2009, Seite XV ff.
Herausgeber: Richard Boorberg Verlag, Stuttgart
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Abgelegt unter: Beiträge aus "Das Recht der Wirtschaft", Pflegezeit
erschienen in: Das Recht der Wirtschaft (RdW), Steuer- und Rechtsfragen in Kurzberichten
Heft 19, 2009, Seite XV ff.
Herausgeber: Richard Boorberg Verlag, Stuttgart
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Abgelegt unter: Beiträge aus "Das Recht der Wirtschaft"
erschienen in: Das Recht der Wirtschaft (RdW), Steuer- und Rechtsfragen in Kurzberichten
Heft 18, 2009, Seite XV ff.
Herausgeber: Richard Boorberg Verlag, Stuttgart
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Abgelegt unter: Beiträge aus "Das Recht der Wirtschaft"
Bei Betreuung eines nichtehelichen Kindes steht dem / der Unterhaltsberechtigten ein Mindestbedarf in Höhe des Existenzminimums zu, der dem notwendigen Selbstbehalt eines nicht erwerbstätigen Unterhaltspflichtigen entspricht. Der derzeit aktuelle Unterhaltsbedarf beträgt somit 770 € monatlich.
BGH, Urteil vom 16.12.2009, XII ZR 50/08
Abgelegt unter: Familienrecht