Monatsarchiv November, 2009

Zitat (Graff)

Es ist nicht einzusehen, weshalb es neben den Rechtsanwälten, die unser Recht durchsetzen wollen, nicht auch Versöhnungsanwälte gibt, die uns Rechtstreitigkeiten ersparen möchten.

Sigmund Graff (1898-1979), dt. Schriftsteller

Zitiert nach: Vom Baum der Erkenntnis. Aphorismen. Krefeld 1973.

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Zitat (Dehler)

Recht ist, was der Freiheit dient.

Thomas Dehler (1897-1967), dt. Politiker

Zitiert nach: Zitate und Aussprüche. Duden Band 12. 2. Auflage 2002. Bibliographisches Institut & F.A. Brockhaus AG. Mannheim. Seite 832.

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Zitat (Kant)

Das Recht muss nie der Politik, wohl aber die Politik jederzeit dem Recht angepasst werden.

Immanuel Kant (1724-1804), dt. Philosoph

Zitiert nach: Kant-Brevier. Ein philosophisches Lesebuch für freie Minuten. Hrsg.: W. Weischedel. Frankfurt a.M. 1974

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Gesetzliche Urlaubsansprüche und Krankheit

Bisher musste ein Mitarbeiter seinen Jahresurlaub im laufenden Jahr nehmen. Konnte der Mitarbeiter aus betrieblichen (Arbeitsanfall) oder persönlichen Gründen (Krankheit) den Urlaub nicht “in natura” nehmen, wurde der Resturlaub ins Folgejahr übertragen. Der Mitarbeiter musste den Resturlaub bis zum 31. März des Folgenjahraes nehmen. Wurde der Urlaub nicht genommen, so verfiel er.

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Ordentliche Kündigung bei Befristungen

Das Ende des Arbeitsverhältnisses durch eine Befristung ist grundsätzlich von beiden Arbeitsvertragsparteien abzuwarten, d. h. eine ordentliche Kündigung ist ausgeschlossen.

Allerdings: Im Arbeitsvertrag kann geregelt werden, dass von Arbeitgeber und Arbeitnehmer auch während einer Befristung ordentlich gekündigt werden kann.
Eine außerordentliche, fristlose Kündigung kann, sofern ein wichtiger Grund vorliegt, jederzeit – also auch während einer Befristung und ohne vertragliche Regelung – ausgesprochen werden.

Ständige Rechtsprechung, u. a. LAG Rheinland-Pfalz, 19.02.09, Az.: 10 Sa 705/08

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