Beabsichtigen Sie ein Arbeitsverhältnis einzugehen, können Sie einen Vorvertrag schließen.
Ein solcher Vorvertrag sollte zumindest die folgenden Punkte regeln:
- Name und Anschrift der Arbeitsvertragsparteien
- Beginn des Arbeitsverhältnisses
- Arbeitort
- Aufgabenbeschreibung
- Arbeitsentgelt
- Arbeitszeit
- Urlaub
- Kündigungsfristen
- Hinweise auf Betriebsvereinbarungen, Tarifverträge
Achtung: Aus einem (wirksamen) Vorvertrag kann auch Abschluss des Arbeitsvertrags geklagt werden!
Abgelegt unter: Arbeitsrecht
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