Monatsarchiv Januar, 2009

Vorvertrag zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer

Beabsichtigen Sie ein Arbeitsverhältnis einzugehen, können Sie einen Vorvertrag schließen.

Ein solcher Vorvertrag sollte zumindest die folgenden Punkte regeln:

  • Name und Anschrift der Arbeitsvertragsparteien
  • Beginn des Arbeitsverhältnisses
  • Arbeitort
  • Aufgabenbeschreibung
  • Arbeitsentgelt
  • Arbeitszeit
  • Urlaub
  • Kündigungsfristen
  • Hinweise auf Betriebsvereinbarungen, Tarifverträge

Achtung: Aus einem (wirksamen) Vorvertrag kann auch Abschluss des Arbeitsvertrags geklagt werden!

Abgelegt unter: Arbeitsrecht